08.11.2017 •

Zur Geschichte der Militärpharmazie bis zum Neubeginn 1957

Aus dem Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Sanitätsmaterial Quakenbrück (Leiter: Flotten­apotheker W. Fellmann)

Einleitung

Die Ursprünge der heutigen Wehrpharmazie der Bundeswehr, wie sie seit nunmehr 60 Jahren existiert, liegen vielfältig begründet in der deutschen Geschichte. Es lässt sich anhand dieser zeigen, dass Apotheker beim Militär in Deutschland sich nicht nur umfangreichen logistischen Herausforderungen stellten und moderne pharmazeutische Innovationen in die Streitkräfte integrierten, sondern vor allem auch herausragende Forscher wissenschaftliche Beiträge für eine moderne Versorgung der Soldaten leisteten.

Der Begriff der Militärpharmazie lässt sich aus historischer Sicht als Hyperonym auffassen und ist definiert als pharmazeutische Versorgung von Streitkräften durch Apotheker. Daneben existieren Begriffe wie die Kriegspharmazie und die Wehrpharmazie, die mitunter synonym verwandt werden, dies aber nicht sind. Vor dem jeweiligen historischen Hintergrund bietet sich eine feingliedrige Differenzierung an. Die deutsche Militärpharmazie lässt sich vereinfachend in drei Perioden einteilen, die abhängig vom Organisationsgrad des Militärs und im jeweiligen Kontext der politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen zu sehen sind.

Unter der Kriegspharmazie versteht man die Versorgung von Heeren, die nur im Bedarfsfall Aufstellung fanden, in Deutschland war dies ungefähr bis zum Jahr 1650 der Fall. Es folgt die Phase der organisierten Militärpharmazie, also der Versorgung einheitlich organisierter stehender Heere. Bereits mit dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 bildete sich in Deutschland schließlich die Wehrpharmazie nach heutigem Verständnis heraus mit dem Dreiklang aus Lebensmittelchemie, Sanitätsmaterialwirtschaft und Pharmazie. 

Frühe Neuzeit bis zum Deutsch-­Französischen Krieg 1870/71

Zu Zeiten von Heeren, die nur im Bedarfsfall Aufstellung fanden, wurde die medizinische Versorgung im Feld durch Feldschere bzw. Wundärzte wahrgenommen – die Vereinigung der Chirurgie mit der akademischen Medizin erfolgte erst später. Die Feldschere, deren Tätigkeit man als Handwerk auffasste, führten sogenannte Feldkisten mit Arzneien mit, deren Bezug durch vertraglich verpflichtete Apotheker erfolgte. Die Bezahlung erfolgte über „Arznei­groschen“, die man vom Sold der Truppen einbehielt. Apotheker selbst waren im Feld noch nicht zu finden, allenfalls entsendete ein niedergelassener Prinzipal einen Gesellen beziehungsweise Gehülfen. Zur Behandlung von Verwundungen im Feld entstanden regelrechte Traktate, von denen das „Feldbuch der Wundarzney“ aus dem Jahr 1517 von Hans von Gersdorff (ca. 1455 - 1529) gewiss den bekanntesten Vertreter darstellt. 

Von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zum Deutsch-Französischen Krieg im Jahre 1870/71 fand eine Konsolidierung und zunehmende Organisierung der Militärpharmazie statt, da in den stehenden Heeren die inzwischen etatisierten Apotheker nicht nur im Kriegsfalle Einsatz fanden, sondern zudem mit Tätigkeiten im Frieden betraut wurden, wie etwa in den nun verstetigten Lazaretten der Garnisonen. Man engagierte zudem arrivierte Forscher als ranghohe Berater des Militärs. 

In Bayern diente Franz Xaver Pettenkofer (1783 - 1850), der beim Russlandfeldzug Napoleons 1812 Felderfahrung sammeln konnte und später mit dem Goldenen Militär-Sanitäts-Ehrenzeichen ausgezeichnet wurde, als Militär-Oberapotheker in München. Dort wirkte er zudem als Königlich-Bayerischer Hof- und Leibapotheker. Pettenkofer arbeitete wissenschaftlich zu Kalomel, Morphin und Mutterkorn und betreute in dieser Funktion Schüler, die später zu Berühmtheit gelangen sollten, wie seinen später nobilitierten Neffen Max Pettenkofer (1818 - 1901), der zu einem renommierten Hochschullehrer der Medizin und Pharmazie avancierte und die moderne Hygiene begründete. Ein weiterer Schüler Pettenkofers, Carl Spitzweg (1808 - 1885), sollte jedoch später der Pharmazie abtrünnig werden und sich der Malerei widmen.

In Preußen bediente man sich ebenfalls eines renommierten Protagonisten der Pharmazie, es war dies Sigismund Friedrich Hermbstaedt (1760 - 1833), der ein angesehener Forscher und Hochschullehrer war. Hermbstaedt übersetzte nicht nur Lavoisiers Hauptwerk „Traité élémentaire de chimie“ und verbreitete so die darin enthaltene moderne Redox-Theorie, sondern verfasste auch 19 Lehrbücher und zahlreiche Publikationen und wurde zu einem Verteidiger der modernen Chemie. In seiner Funktion als ranghöchster Pharmazeut der Preußischen Armee erhielt er den Dienstgrad Generalstabsapotheker, der in Deutschland kein weiteres Mal vergeben werden sollte. Unter anderem gab er mit der Pharmacopoea Castrensis Borussica eine Militärpharmakopöe heraus und war überdies Mitverfasser der Preußischen Pharmakopöe. Sein militärisches Wirken lag ihm sehr am Herzen, sodass er gar den preußischen König um die Erlaubnis bat, seine Uniform auch in der Freizeit tragen zu dürfen. Hermbstaedt wirkte ferner als Königlicher Hofapotheker in Berlin. Die Räumlichkeiten der Apotheke befanden sich im sogenannten Apothekenflügel des Berliner Schlosses. Hermbstaedt gehört außerdem zu den Verfassern der „Revidirten Apotheker-Ordnung“ von 1801, einem Vorläufer des heutigen Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung. In letzteren finden sich auch heute noch Passagen, die auf die Ursprungsfassung von 1801 zurückgehen. 

Deutsches Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Ab 1871 – im Deutsch-Französischen Krieg dienten 600 Apotheker – begann mit der Wehrpharmazie ein neuer Abschnitt für die militärische pharmazeutische Versorgung, wenngleich der Begriff erst in den 1920er-Jahren Verwendung fand und 1984 definiert werden sollte. Errungenschaften der Naturwissenschaften und der Medizin, sekundiert von der aufstrebenden pharmazeutischen Industrie, ließen mit der praktischen und wissenschaftlichen Pharmazie, der Sanitätsmaterialwirtschaft und der Lebensmittelchemie drei Teilbereiche herausbilden, wie sie auch heute noch Bestand haben. 

Nach und nach führte man normiertes Sanitätsmaterial ein, das durch die Militärpharmazeuten bewirtschaftet wurde. Diese stellten auch die modernsten Innovationen dem militärischen Arzneischatz zur Verfügung: Cocain und das erste synthetische Arzneimittel Antipyrin waren in den 1880er-Jahren bereits in den Verzeichnissen gelistet, als diese erst in verstärkten therapeutischen Gebrauch gelangten. 

1902 ernannte man die Militärapotheker zu Militärbeamten und machte das Examen als Nahrungsmittelchemiker nun offiziell zur Einstellungsbedingung. Eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation wurde bei der Marine jedoch schon seit 1895 verlangt. Viele der Apotheker dort brachten überdies von Hause aus diese Befähigung mit und waren promoviert. Dem ist hintergründig, dass die Pharmazie zu diesem Zeitpunkt noch kein vollakademischer Studiengang war – wer als Apotheker promovieren wollte, musste einige Semester eines zusätzlichen naturwissenschaftlichen Studiums absolvieren. Aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Fachgebiete entschieden sich viele der damaligen Apotheker für die Nahrungsmittelchemie, die man später als Lebensmittelchemie bezeichnete. 

Der Erste Weltkrieg 1914/18, in dem nahezu 3800 Apotheker dienten, stellte eine große Herausforderung für die militärische Pharmazie dar. Neben der Logistik im Heimatland mussten Feldapotheken betrieben und die Truppen an der Front und in der Etappe versorgt werden. Hinzu traten zahlreiche technische Untersuchungen, wie die Analytik von Treibstoffen und Betriebsflüssigkeiten sowie auch forensische Gutachten. Überdies gab es im Krieg keine Erleichterung des umfangreichen Rechnungswesens – selbst an der Front mussten die Korpsstabsapotheker anhand der Verordnungsbücher sämtliche Arzneiverordnungen auf rechnerische und sachliche Richtigkeit überprüfen. 

Daneben waren Innovationen in die Sanitätsmaterialwirtschaft zu integrieren, wie die im Krieg eingesetzten Feldröntgenautos, und an vielen Stellen mussten Apotheker improvisieren bei nicht mehr aus Übersee erhältlichen Grundstoffen für Sanitätsmaterial, wie etwa dem Kautschuk. In den besetzten Gebieten traten weitere Aufgaben hinzu: In Belgien führten die deutschen Militärapotheker die Aufsicht über das Zivilapothekenwesen und die Nahrungsmittelfabriken und waren betraut mit der Versorgung der Zivilbevölkerung mit Arzneimitteln.

Die Apotheker spielten außerdem eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung von Gassanitätsmitteln. Zwar war das Gas als Waffe von deutscher Seite in den Krieg eingeführt worden, doch bemächtigten sich auch die Kriegsgegner schnell dieser furchtbaren Waffe. Schnell mussten wirksame Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Hier waren es die Apotheker, die die ersten Masken entwickelten und auch verschiedene Varianten gegen die unterschiedlichen eingesetzten Gase ausbrachten. 

Interbellum

Der Kriegsausgang und der Versailler Vertrag führten zu einer massiven Reduktion des Militärapparates, sodass wenige Militärapotheker nunmehr als Zivilbeamte in den Staatsdiensten verblieben. Gleichwohl beteiligten sich die kriegsgedienten Apotheker an einer umfangreichen Auswertung der Erfahrungen. Aus der Zeit der 1920er-Jahre, geprägt durch einen behutsamen Wiederaufbau des Sanitätswesens unter erschwerten Kautelen, stammt der Begriff der Wehrpharmazie, den man seinerzeit verwendete, um eine Angleichung an die nunmehr als Reichwehr bezeichneten Streitkräfte zu erreichen. Im Zuge der Umbenennung der Reichswehr in Wehrmacht im Jahre 1935 konnte der Begriff weiterverwendet werden, ohne dass jedoch eine Definition stattgefunden hätte. Der Terminus Wehrpharmazie ist somit keine Schöpfung des Nationalsozialismus, sondern stammt aus der Zeit der Weimarer Republik. 

Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg 

Der Zweite Weltkrieg 1939/45 mit den weitläufigen Kriegsschauplätzen, großen Truppenbewegungen und besonders den zahllosen Verwundeten bedeutete für die Pharmazie der Wehrmacht nicht nur eine logistische Herausforderung. Auch pharmazeutische Innovationen galt es in die Versorgung zu integrieren, wie die von Gerhard Domagk (1895 - 1964) entdeckten Sulfonamide als erste wirksame Substanzen gegen die gerade im Krieg gefürchteten Wundinfektionen. 

Neben den Bezugswegen aus der auf die Kriegsproduktion eingerichteten pharmazeutischen Industrie fand in den Sanitätsparks der Wehrmacht eine umfangreiche Eigenherstellung von Sanitätsmaterial statt. Hierunter fielen nicht nur Verbandstoffe, sondern auch Tabletten, halbfeste Zubereitungen und sterile Ampullen. Die Eigenherstellung und Bevorratung war derart umfangreich, sodass während des Krieges kein Mangel an Sanitätsmaterial bestand. Allein vom Antimalariapräparat Atebrin befanden sich 1945 noch über 220 Millionen Tabletten in den Beständen der Wehrmacht. So konnte eine Versorgung der Bevölkerung aus Beständen der besiegten Wehrmacht in den frühen Nachkriegsjahren erfolgen. 

Im Zweiten Weltkrieg dienten 4500 Apotheker, davon fielen 1500 – genaue Zahlen fehlen, da die Personalunterlagen befehlsmäßig vernichtet wurden. Die Apotheker der Wehrmacht hatten den Status als Militärbeamte, was sich im Kriegsverlauf als unglücklich erwies, denn teils mussten Dienststellen und Abteilungen quasi eigenständig geleitet werden, ohne jedoch über die notwendige Disziplinargewalt gegenüber Soldaten zu verfügen. Erwähnenswert ist, dass schon vor dem Zweiten Weltkrieg der Wunsch nicht nur nach der Schaffung eines Apotheker-Offizierskorps bei der Wehrmacht, sondern auch der von einer pharmazeutischen Dienststellung im Generalsrang artikuliert wurde. 

Einzig bei der Schutzstaffel (SS) existierten Apotheker, die den Ärzten gleichgestellt waren und einen Offiziersrang bekleideten. 350 Apotheker dienten dort und waren zum Teil in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwickelt. Hierbei ist zu bemerken, dass die dieser Organisation eigentümlichen Dienstgradbezeichnungen ausnahmslos auch auf approbiertes Personal Anwendungen fanden und nicht wie bei der Wehrmacht eine Differenzierung stattfand. Es existierte lediglich ein Laufbahnabzeichen in Form eines gotischen „A“. Dass in der Wehrmacht selbst der Offizierstatus lange im Unklaren blieb hatte zur Folge, dass in der zweiten Kriegshälfte mehrere Heeresapotheker sich in den Dienst der Waffen-SS stellten. 

Bis zum Kriegsende gab es verschiedene Bestrebungen zu Umstrukturierungen des Sanitätswesens. Man löste die Sanitätsdienste der einzelnen Wehrmachteile heraus und zentralisierte sie unter der Bezeichnung des Wehrmachtsanitätswesens. Einige Überlegungen sahen indes noch radikalere Veränderungen vor. Karl Brandt (1904 - 1948) als Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen erwog während des Krieges sogar ein Wehrmachtteil-übergreifendes Wehrmachtärztekorps mit gemeinsamer Uniform. Die Schaffung eines sogenannten Führerkorps des Sanitätsdienstes (Wehrmeister) wurde jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Die Apotheker der Marine, des Heeres und der Luftwaffe sollten zum Ende des Krieges schließlich nach der bereits erfolgten Zustimmung aller drei Wehrmachtteile im September 1944 als Offiziere in einen Truppen-Sonderdienst überführt werden, wozu ein einheitliches Laufbahnabzeichen – ein „A“ mit einer Lebensrune – und die Laufbahnfarbe Blaugrün vorgesehen war. Dies kam aufgrund der Kriegsereignisse jedoch nicht zur Anwendung. 

Deutsche Demokratische Republik

In der Deutschen Demokratischen Republik begründete man 1956 die Nationale Volksarmee (NVA), die jedoch bereits über einen Vorläufer in der Kasernierten Volkspolizei verfügte. In der NVA bestanden Offizierstatus für Ärzte und Apotheker, wobei es hier keine eigenen Sanitätsdienstgrade gab. Man verwendete wiederum offiziell den Begriff der „Militärpharmazie“. Dies geschah jedoch lediglich aus ideologischen Gründen, da man sich auch verbal von der Wehrmacht zu distanzieren bemühte. Bemerkenswert an der „Militärpharmazie“ der NVA ist, dass man diese als eigenständige Naturwissenschaft verstanden wissen wollte.

Bundesrepublik Deutschland

Nicht ohne Widerstände kam es zur Gründung neuer Streitkräfte in der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Das „Amt Blank“ unter Leitung des späteren Bundesministers der Verteidigung Theodor Blank (1905 - 1972) bildete ab 1950 hierfür den organisatorischen Nukleus. Mit Überreichung der Ernennungsurkunden an die ersten Soldaten am 12. November 1955 ereignete sich schließlich die Geburtsstunde der Bundeswehr. Man führte umfangreiche Diskussionen über die Integrierung von sanitätsdienstlichen Fähigkeiten in die junge Armee. Das Spektrum der Ansichten beinhaltete zivil angestellte und zivil beamtete Mediziner, doch entschied man sich 1956 auch aufgrund der Kriegserfahrungen für den Offizierstatus. Die Diskussionen um den Status der Apotheker und der Pharmazie in der Bundeswehr dauerten jedoch an. Ein Vorschlag beinhaltete, diese der Logistik nachzuordnen somit keine fachliche Selbstständigkeit zuzulassen.

Einige Entscheidungsträger bewerteten dies jedoch anders. Der nunmehrige Bundesminister der Verteidigung Franz Josef Strauß (1915 - 1988) sprach sich am 20. Februar 1957 vor dem Beamtenrechts-Ausschuss expressis verbis für den Status der Apotheker als Offiziere aus und bemerkte zudem: „Ob der Dienstgrad Generalapotheker notwendig ist, kann ich beim besten Willen nicht angeben. Man kann ja Dienstgrade schaffen auch auf die Gefahr hin, dass sie dann in Wirklichkeit gar nicht besetzt werden.“

Die Diskussionen kulminierten in der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 10. Juli 1957, der über den Antrag des Ministeriums vom 22. Mai beriet, wie nun mit den Zahnärzten, Veterinären und Apothekern zu verfahren sei. Man entschied sich für den Offizierstatus der Veterinäre und Zahnärzte. Bis zum Schluss jedoch verhandelte man über die Apotheker. 

Unter anderem der damalige Abgeordnete ­Helmut Schmidt (1918 - 2015), der sich schon an anderer Stelle für eine Stellung des künftigen Sanitätsdienstes auf gleicher Ebene wie der anderen Teilstreitkräfte ausgesprochen hatte, verwendete sich im Sinne einer Einheitlichkeit des Gesundheitswesens dafür, allen Approbationsrichtungen und somit auch den Apothekern den gleichen Status wie den Ärzten zuzugestehen. Schließlich entschied der Ausschuss mit acht Stimmen zu zwei Enthaltungen für den Status der Apotheker als Offiziere und markierte somit den Neubeginn der deutschen Wehrpharmazie. Bereits am 1. November 1957 ernannte man die ersten sieben Sanitätsoffiziere Apotheker der Bundeswehr.

Resümee

Der seit der Weimarer Republik verwendete und erst durch die Bundeswehr im Jahre 1984 definierte Terminus der Wehrpharmazie ist retro­spektiv bereits auf die pharmazeutische Versorgung der Streitkräfte des deutschen Kaiserreiches anzuwenden. Mit der Einführung von Feldsanitätsausrüstungen erfolgte eine Etatisierung der Militärapotheker, die bis zur Mitte des 17. Jh. nicht aktiv in den Militärapparat eingebunden waren. Fortan, besonders mit der Entstehung des Kaiserreiches, betätigten sich Apotheker beim deutschen Militär nicht nur in der Pharmazie und Nahrungsmittelchemie, sondern auch bei technischen und toxikologischen Untersuchungen, da sie die einzigen Militärangehörigen mit profunden analytischen Kenntnissen waren. Die deutsche Militärpharmazie verzeichnet einen Einfluss herausragender Forscher und einen hohen wissenschaftlichen Beitrag, so wurden eigene Militärpharmakopöen erstellt und moderne Arzneimittel frühzeitig für die Versorgung der Truppen verfügbar gemacht. Apotheker brachten ihre pharmazeutische Kompetenz in die militärische Logistik ein und entwickelten und stellten Sanitätsmaterial in großem Umfang selbst her. Es bestand überdies ein starkes Interesse des gesamten pharmazeutischen Berufstandes – und ferner auch der Ärzteschaft – am Status als Offizier. Die wichtige Bedeutung der Pharmazie für das Militär fand bereits früh ihre Würdigung in herausragenden Stellungen von Apothekern im Generalsrang. 


Verfasser:

Oberstabsapotheker
Dr. rer. nat. Frederik Vongehr
Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Sanitätsmaterial Quakenbrück
Ostlandstraße 26
49610 Quakenbrück

E-Mail: frederikvongehr@bundeswehr.org





Datum: 08.11.2017

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 3/2017

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