30.06.2015 •

    CHIRURGISCHE RAUCHGASE IM OP

    TRGS 525 beschreibt adäquate Schutzmaßnahmen

    Chirurgische Rauchgase und Aerosole enthalten eine gefährliche Mischung aus Viren, Bakterien sowie chemische und biologische Kontaminationsstoffe und biologisch aktive Bestandteile. Bisher eher stiefmütterlich behandelt, rücken Rauchgase und das damit verbundene Gesundheitsrisiko für das OPTeam zunehmend in den Fokus präventiver Maß nahmen zum Arbeitsschutz.

    Wie das Unternehmen Maquet/Rastatt in einer Pressemitteilung von Anfang Februar betont, beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung (TRGS 525) in der Fassung vom September 2014 nun erstmals die von Rauchgasen ausgehende Gefährdung sowie adäquate Schutzmaßnahmen zur Arbeitnehmerprävention.

    Rauchgase – die unterschätzte Gefahr

    Eingeschränkte Sicht auf das OP-Feld, besonders aber die schlechte Luftqualität und die Inhalation von Schadstoffen sind die Risikofaktoren für das OP-Team bei Ultraschall-, HF-, RF- und Laserchirurgie. So ist das OP-Personal je nach chirurgischem Eingriff, zum Beispiel bei der Resektion eines Tumors, bis zu mehrere Stunden dem zum großen Teil aus ultrafeinen Partikeln bestehenden gesundheitsgefährdenden Rauch ausgesetzt. Und das mit Folgen: Die durch die hohe Hitzeeinwirkung entstehenden Rauchgase können Symptome einer akuten Intoxikation wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwächegefühl, Muskelschwäche sowie Reizungen der Augen und Atemwege verursachen. Darüber hinaus ist eine karzinogene Wirkung bei der Inhalation von Rauchgasen nicht eindeutig auszuschließen.

    Chirurgische Rauchgase an der Quelle bekämpfen

    Die Technischen Regeln halten eindeutig fest, dass zur Vermeidung bzw. Minimierung der Rauchgasentwicklung geeignete Schutzmaßßnahmen zu treffen sind. So sollen grundsätzlich Geräte nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden. Häufig reicht jedoch weder die Leistung des verwendeten Chirurgiesaugers noch die des Laminarflows aus, um die OP-Luft schnell und effektiv von Rauchgasen zu befreien. Zur Gefahrenvermeidung ist es in diesem Fall indiziert, die Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle zu erfassen. Die TRGS 525 folgt damit einer Empfehlung der Internationalen Sektion der IVSS für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Gesundheitswesen von 2011, die eine Absaugung chirurgischer Rauchgase direkt an der Quelle empfiehlt. Als eine Lösung zur Minimierung der Rauchgase wird die Verwendung von Handstücken mit integrierter Absaugung oder die Nutzung einer getrennten Lokalabsaugung vorgeschlagen. Maquet bietet hierfür speziell die Rauchgasabsaugung FUMOVAC 900 an.

    Quellen: ISSA Sektion für den Arbeitsschutz im Gesundheitswesen: „Chirurgische Rauchgase: Gefährdungen und Schutzmaß - nahmen“, IVSS 2011.

    Technische Regeln für Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung (TRGS 525), Ausgabe September 2014.

    Kontakt:
    Maquet GmbH
    Surgical Workplaces
    Kehler Str. 31, 76437 Rastatt
    Tel.: 07222/932-0
    URL: www.maquet.de

    Datum: 30.06.2015

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2015/2

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