ANÄSTHESIOLOGISCHE VERFAHREN BEI TRAG- UND REITTIEREN DER BUNDESWEHR

C. Bartmann

Zur Aufrechterhaltung und Erweiterung des Fähigkeitsprofils werden bei der Bundeswehr auch Diensttiere eingesetzt.

Eine optimale Pflege, veterinärmedizinische Betreuung und Gesunderhaltung dieser Diensttiere entspricht nicht nur einer grundsätzlichen tierschutzrechtlichen Forderung an den Tierhalter, sondern dient gleichzeitig auch der Erzielung einer bestmöglichen Leistungsfähigkeit.

Das Einsatz- und Ausbildungszentrum für Tragtierwesen 230 (Eins/AusbZ f. TrgTWes 230) ist eine selbständige Einheit der Gebirgsjägerbrigade 23 mit Standort in Bad Reichenhall.
Kernauftrag der Dienststelle ist die Unterstützung von Verbänden der Gebirgsjägerbrigade beim Transport von Material und Ausrüstung in unzugänglichem Gelände oder unter widrigen Witterungsverhältnissen. Im berittenen Einsatz können Pferde zudem als mobile Aufklärungsreserve und zur Verbringung von Spezialisten genutzt werden. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Ausbildung von eigenen Soldaten und Angehörigen anderer Truppenteile hinsichtlich des Einsatzes von Trag- und Reittieren, sowie die Entwicklung und Verbesserung von trag- und reittierspezifischen Einsatzgrundsätzen und Material.
Im Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 werden dazu derzeit bis zu 60 Maultiere und Kleinpferde im Alter von fünf bis 32 Jahren gehalten. Dabei handelt es sich zu etwa 65 % um Maultiere, durch die Kreuzung eines Eselhengstes mit einer Pferdestute entstehende unfruchtbare Hybriden und um 35 % um Kleinpferde der Rasse Haflinger.
Ein Schwerpunkt veterinärmedizinischer Aufgaben am Einsatz- und Ausbildungszentrum für Tragtierwesen 230 ist in der Sicherstellung der Gesundheit, der Leistungs- und Einsatzfähigkeit der Trag- und Reittiere zu sehen.

Grundsätzliche Aspekte der Anästhesiologie von Trag- und Reittieren

Die zu den Equiden, Pferdeartigen, gehörenden Maultiere und Haflinger stellen schon aufgrund ihrer Körpermasse, ihrer Physiologie, aber auch aufgrund ihrer Verhaltenseigenschaften im Fachbereich der Anästhesiologie besonders anspruchsvolle Patienten dar.
Aus militärischer Sicht ist dabei neben der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben vor allem die Sicherstellung größtmöglicher Leistungsfähigkeit mit Hilfe einer sorgfältigen Diagnostik und fachgerechter Versorgung chirurgischer Patienten zur raschen Rekonvaleszenz relevant.
Eine grundsätzliche tierschutzrechtliche Bestimmung, verankert im § 5 (1) des deutschen Tierschutzgesetzes, besteht in der Notwendigkeit einer Betäubung bei Vornahme von mit Schmerzen verbundener Eingriffe.
Pferde oder Maultiere des Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 besitzen Körpermassen bis zu 650 kg. Ihr Grundverhaltensmuster als Fluchttier lässt sie zudem in ungewohnten Situationen häufig mit heftigen Abwehrversuchen reagieren. Dies kann zu einer erheblichen physischen Gefährdung des Patienten, aber vor allem auch der tiermedizinischen Kräfte und der Tragtierführer führen.
Entsprechend sind anästhesiologische Verfahren anzuwenden, um Tierschutz, fachgerechtes chirurgisches Vorgehen bei größtmöglicher Sicherheit für Mensch und Tier zu gewährleisten.
Häufige und klinisch relevante Anwendungsgebiete für anästhesiologische Verfahren bei den als Diensttieren eingesetzten Maultieren und Haflingern sind in der Tabelle 1 dargestellt.

Tab. 1:  Anwendungsbeispiele für die Anästhesie bei Trag- und Reittieren

Die Auswahl geeigneter Wirkstoffe und ihre Applikationsart richten sich nach der tiermedizinischen Indikation, Verfügbarkeit zugelassener Präparate, arzneimittelrechtlichen Bestimmungen und tierartspezifischen Besonderheiten (Tabelle 2).

Tab. 2:   Anästhesiologische Verfahren und eingesetzte Wirkstoffe bei Diensttieren des   Eins/AusbZ f.  TrgTWes 230

Anästhesiologische Verfahren bei Trag- und Reittieren

Infiltrationsanästhesie
Die Infiltrationsanästhesie wird auch bei den Equiden überwiegend zur Schmerzausschaltung der sensiblen Nerven im Bereich der Subkutis eingesetzt. Häufige Indikationen stellen die chirurgische Versorgung von Hautverletzungen, die Resektion kleinerer Neoplasien oder die Vornahme dentalchirurgischer Eingriffe dar. Allerdings wird bereits die subkutane Applikation der überwiegend verwandten Wirkstoffe Lidocain und Mepivacain je nach Applikationsort und Charakter des Tieres nicht gut toleriert, so dass eine vorherige Sedierung erforderlich werden kann (Abb. 1).

Leitungsanästhesie
Bei der Leitungsanästhesie als Form der Regionalanästhesie wird das Lokalanästhetikum gezielt perineural in die Umgebung eines sensiblen Nervs injiziert. Dies kann bei Pferd und Maultier sowohl aus diagnostischen als auch aus therapeutischen Gründen erfolgen. Erhebliche Bedeutung innerhalb der Pferdemedizin im Zusammenhang mit der Lahmheitsdiagnostik besitzen, sequenziell von distal nach proximal durchgeführte, Leitungsanästhesien an den Gliedmaßen. Bei diesen diagnostischen Anästhesien handelt es sich um eine wichtige Untersuchungsmaßnahme zur Lokalisation lahmheitsverursachender Schmerzen. Ziel der Leitungsanästhesie ist es dabei, die Region, welche distal der Lokalisation der Anästhesie ist, zu desensibilisieren. Das vorübergehende Verschwinden oder die Besserung der Lahmheit beweist, dass deren Ursache innerhalb dieser anatomischen Region liegt. Somit kann die weiterführende bildgebende Diagnostik zielorientiert eingesetzt werden. Nicht angezeigt sind diagnostische Anästhesien bei hochgradiger akuter Lahmheit, vor allem bei Fissur- oder Frakturverdacht.
Im Patientengut des Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 lässt sich durchgehend feststellen, dass die Ursachen chronischer Lahmheiten wie Arthrosen, Periarthritiden oder krankhafter Hufveränderungen überwiegend im distalen Gliedmaßenabschnitt, d. h. distal des Karpal- oder Tarsalgelenkes, lokalisiert sind. Diagnostische Injektionen erfolgen somit häufig im Bereich des Nervus digitalis palmaris/plantaris, des N. palmaris, der Nn. metacarpei/metatarsei, aber auch weiter proximal am N. tibialis und N. fibularis.
Therapeutisch kann hier neben einer antiphlogistischen und chirurgischen Therapie vor allem ein orthopädischer Hufbeschlag erforderlich sein. Dieser kann nach tierärztlicher Verordnung in der eigenen Hufbeschlagschmiede unmittelbar durch die Militärhufschmiede von Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 ausgeführt werden.
Im Rahmen chirurgischer Eingriffe werden Leitungsanästhesien an den Gliedmaßen, aber vor allem auch am Kopf des Pferdes, zur Schmerzausschaltung im Operationsgebiet genutzt (Abb. 2).
Endodontische und kieferchirurgische Eingriffe erfordern eine Allgemeinanästhesie oder eine Ergänzung der Analgesie durch Leitungsanästhesien, beispielsweise des N. mentalis oder des N. infraorbitalis. Dies gilt auch für die Entfernung erkrankter oder beschädigter Zähne durch Extraktion oder Expulsion (Abb. 3).
Bei Eingriffen am Auge und seinen Adnexen können der N. frontalis und zum Ausschalten des Lidschlusses der N. auriculoalpebralis anästhesiert werden kann.


Abb.1, Abb. 2 und Abb. 3

 

Gelenkanästhesie
Diagnostischen Injektionen von Mepivacain oder Lidocain in synoviale Hohlräume wie die Gelenke stellen bei Equiden eine wichtige Grundlage für die genaue Diagnostik und gezielte Behandlung dar. Die auch beim Pferd fatalen Auswirkungen einer infektionsbedingten, iatrogenen Gelenkinfektion erfordern jedoch neben der sicheren Beherrschung der Injektionstechnik eine geeignete saubere Umgebung, eine aseptische Vorbereitung und die geeignete Ruhigstellung des stehenden und grundsätzlich wehrhaften Patienten.
Bei den Trag- und Reittieren des Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 ist aus diagnostischen und therapeutischen Gründen überwiegend die Punktion des Huf- oder Fesselgelenkes, seltener auch der Abteilungen des Karpal- oder Tarsalgelenkes erforderlich. Dies entspricht zwar auch der Situation in der Pferdesportmedizin, kann andererseits auch durch den Einsatz in schwierigem, auch rutschigem oder felsigen Gelände mit bedingt sein.

Sedierung
Mit der Sedierung der Pferdeartigen wird eine Beruhigung und Dämpfung zentralnervöser Funktionen angestrebt, wobei das Tier sein Stehvermögen allerdings in jedem Fall beibehalten soll (Abb. 4).
Eine Sedierung eines Trag- und Reittieres ist häufig erforderlich, um eine sorgfältige und vollständige Untersuchung als fachgerechte Grundlage zur prognostischen Einschätzung und Therapie bei möglichst risikoarmer Vorgehensweise für Pferd und Untersucher sicher zu stellen. Mit der beruhigenden Wirkung einer Sedierung wird man gleichzeitig auch der grundlegenden tierschutzrechtlichen Anforderung der Vermeidung von Leiden und Schäden für ein Tier gerecht. Mit einer fachgerechten Sedierung soll die Belastung des Pferdes bei diagnostischen und operativen Eingriffen minimiert werden.
Diese Maßnahme erfolgt durch intravenöse Injektion überwiegend in die Drosselvene, Vena jugularis. Dazu befähigt und befugt ist der SanOffzVet, der in der Lage ist, Dosierungen an das jeweilige Pferd und den Krankheitsfall anzupassen und auf möglicherweise eintretende Komplikationen entsprechend zu reagieren. Bewährt haben sich dazu für das Pferd zugelassene α2-Adrenorezeptoragonisten wie Xylazin oder Detomidin, auch in Kombination mit Opioiden wie L-Methadon oder Butorphanol. Durch die gleichzeitigen analgetischen Eigenschaften wird somit eine Analgosedierung erreicht, die bei chirurgischen Eingriffen überwiegend durch eine Infiltrations- oder Leitungsanästhesie ergänzt werden muss.


Abb. 4


Allgemeinanästhesie
Die Allgemeinanästhesie des Pferdes birgt aufgrund dessen großer Körpermasse und dessen Eigenschaft als Fluchttier ein erhebliches Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko.
Im Gegensatz zur Sedierung ist auch bei Pferden und Maultieren die Narkose durch operationstaugliche Analgesie, Muskelerschlaffung mit Verlust des Stehvermögens und Bewusstlosigkeit verknüpft und kann als Inhalations- oder Injektionsnarkose durchgeführt werden.
Bei Reit- und Tragtieren werden Allgemeinanästhesien überwiegend in der traumatologischen Notfallchirurgie als auch zur Vornahme elektiver chirurgischer Eingriffe wie Kastration, Tumorresektion oder Dentalchirurgie erforderlich.
Dies kann nach Prämedikation und Narkoseeinleitung in einer gepolsterten Ablegebox im Untersuchungs- und Operationsraum des Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 unter Einsatz moderner Injektions- und Infusionsnarkoseverfahren erfolgen.
Grundsätzlich wird nach der klinischen, ggf. auch labordiagnostischen Voruntersuchung ein flexibler, peripherer Venenkatheter gelegt und fixiert, um einen dauerhaften Zugang sicher zu stellen (Abb. 5). Das medikamentöse Niederlegen der Tiere geschieht durch Applikation von Diazepam und Ketamin, während die Aufrechterhaltung der Narkose als totale intravenöse Anästhesie TIVA mit Hilfe des sogenannten „Triple-Drip“ (Guaifenesin, Ketamin, Xylazin) gestaltet wird. Unter stationären Bedingungen wird das Tier nach dem Ablegen mit Hilfe eines Krans direkt auf einen fahrbaren Operationstisch gehoben, der von der Ablege- und Aufwachbox in den Operationsraum verbracht wird (Abb. 6). Die Narkoseüberwachung erfolgt durch kontinuierliche Überwachung der Augenreflexe, der kapillären Füllungszeit, der Atemfrequenz und -tiefe sowie von Herzfrequenz und -rhythmus (Abb. 7).


Abb. 5, 6, 7

Nach der Operation wird das Tier auf gleichem Weg zurück in die gepolsterte Aufwachbox verbracht, um das Verletzungsrisiko während der Aufstehphase zu minimieren. Das Pferd oder Maultier kann dann entweder selbständig aufstehen, oder es wird menschliche Aufstehhilfe geleistet, wobei verschiedene Aufstellhilfemethoden mittels Kopf- und Schweifseil-Technik oder Hebegurte möglich sind.
Gefürchtete Komplikationen in der Aufwach- und Aufstehphase des Pferdes sind neben Kreislauf- und Atmungsdepressionen aufgrund der noch bestehenden Ataxie vor allem Gliedmaßenfrakturen und im weiteren Verlauf Belastungsmyopathien.
Bis heute liegen allerdings keine Studien vor, in denen die Vorzüge und Effizienz dieser Methoden im Vergleich miteinander und insbesondere im Vergleich zum Aufstehen ohne Aufstehhilfe an ausgewählten Pferdegruppen untersucht wurden.
Unabhängig von der ausgewählten Methode ist der Sicherheit der beteiligten Soldaten absolute Priorität einzuräumen.
In einer stationären Einrichtung sollte neben dem notwendigen Knowhow eine adäquate Ausrüstung und Methodik zur Durchführung und Überwachung einer möglichst risikoarmen Narkose gewährleistet sein. Dies bedeutet auch einen erhöhten apparativen und personellen Aufwand, z. B. ein Inhalationsnarkosegerät mit Beatmungsmöglichkeit und Sauerstoffanlage, apparative Überwachung durch EKG, Pulsoxymeter und Blutdruckmessung. Die Verfügbarkeit dieser apparativen Ausrüstung wird zur Optimierung der Allgemeinanästhesie auch für das Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 zeitnah angestrebt.
Um der im Vergleich zum Pferd unterschiedlichen Stoffwechselsituation mit abweichender Eliminationskinetik für pharmakologische Wirkstoffe adäquat gerecht zu werden, wurden im
Eins/AusbZ f. TrgTWes 230 durch eigene klinische und pharmakologische Untersuchungen Dosierungen für die Sedierung und Narkoseschemata für Maultiere entwickelt. Diese haben sich in der praktischen Ausübung auch als uneingeschränkt feldtauglich erwiesen.

Fazit

Die Kenntnis und Anwendung fachgerechter anästhesiologischer Verfahren ist zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Reit- und Tragtierbestands der Bundeswehr unverzichtbar. Dabei müssen Spezieseigenschaften von Pferd und Maultier gezielt Berücksichtigung finden, um größtmögliche Sicherheit bei der Anwendung für das jeweilige Tier, aber auch für die beteiligten Soldaten zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem die Belastbarkeit der Ruhigstellung und angemessenen Schmerzausschaltung am stehenden, sedierten Pferd, aber auch die situative Beherrschung einer Narkoseeinleitung, -aufrechterhaltung und der Aufstehphase. Nicht zuletzt ist ebenso die weitest mögliche Beherrschung selbst bei fachgerechter Vorgehensweise auftretender Komplikationen und Zwischenfälle integrativer Bestandteil der Anästhesiologie auch in der Pferdemedizin.

Datum: 05.12.2014

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