Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1/1989

Das preußische "Feldlazareth-Reglement" von 1787 - Vorbild neuzeitlicher Krankenhausordnungen

Am 16. September 1787 hat der preußische König Friedrich Wilhelm II. in Potsdam ein für die Geschichte des Krankenhauswesens im deutschsprachigen Raum bedeutsames Dokument unterzeichnet: das "Königlich-Preußische Feldlazareth-Reglement". Maßgeblich beteiligt am Zustandekommen dieser Verordnung waren der Generalstabsfeldmedikus Dr. Christian Andreas Cothenius (1708-1789) sowie in besonderem Maße der Hofrat Dr. Johann Gottlieb Fritze (1740-1793), der 1780 aufgrund seiner Erlebnisse als Regimentsarzt in den Feldzügen 1778/79 in einer anonym herausgegebenen Schrift "Das Königlich preußische Feldlazareth, nach seiner Medicinal- und ökonimischen Verfassung der zweiten Armee im Kriege von 1778 und 1779 und dessen Mängel aus Documenten beweisen", gedruckt in Leipzig, schonungslos die Mängel des Feldlazarettwesens aufgedeckt und damit die Aufmerksamkeit Friedrich II. erregt hatte. Dieser ernannte, noch kurz vor seinem Tode, Fritze zum Dirigenten sämtlicher preußischer Feldlazarette. Fritze verblieb in seiner Stellung jedoch nur kurze Zeit. Sehr wahrscheinlich hat von ärztlicher Seite auch Dr. Christian Gottlieb Selle (1748-1800), Leibarzt Friedrichs des Großen und Friedrich Wilhelm II., Einfluß auf den Text dieser Verordnung genommen.

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Autor: Heinz Goerke

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